Betriebsrentenstärkungsgesetz Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird am 01.01.2018 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.
Gesetzliche Rentenversicherung Wegen der gut gefüllten Rentenkasse sinkt der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung zum 1. Januar von 18,7 auf 18,6 Prozent.
Rürup-Rente Inhaber einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2018 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente von 23.362 Euro auf 23.712 Euro (Einzelveranlagung) und zum anderen wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 84 auf 86 Prozent.
Riester-Rente Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer privaten Altersvorsorge und erteilt Ihnen und Ihrer Familie Zulagen auf Ihren Sparbetrag zur Riester-Rente. Ab dem 01. Januar 2018 steigt die Grundzulage von bisher 154 EUR auf 175 EUR pro Jahr.
Krankenversicherung Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung 2018 steigt auf 53.100 EUR - sie bestimmt, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Ab einem bestimmten Einkommen haben Sie die Möglichkeit, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu einer privaten Versicherung (PKV) zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2018 bei 59.400 EUR.
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Weitere Informationen über die Neuerungen im Jahr 2018 erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch.